Zum Gaspreis-Gerichtsverfahren mit der Stadtwerke Delmenhorst GmbH (SWD)
Das Amtsgericht Delmenhorst hat die Klagen der SWD gegen die Kunden aus den Jahren 2004 bis 2006 abgearbeitet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entschieden. Dagegen klagten Widerständler beim beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht informierte die Bundesregierung und bat um Stellungnahme. In dieser Klage stützte Das Gericht die Kommunalen Betriebe. Die Klage ging wieder zu EuGH.
Einige Gaskunden erreichten ihr Ziel ander vor anderen Gerichten verloren. Viele zahlten vor Ende des über 12 Jahre dauernden Verfahrens.
Erinnern möchte ich an die Gewinnsteigerungsreihe der SWD. Womit machte sie die Gewinne?
Gewinnzahlen der SWD vor Steuer
Quelle: www.bundesanzeiger.de
2003 € 2.730.439,92
2004 € 4.438.000,00
2005 € 3.671.821,01
2006 € 5.140.213,81
2007 € 5.912.055,00
2008 € 7.265.968,93
2009 € 9.812.877,78
2010 € 9.887.911,42
2011 € 12.321.746,72
2012 € 6.148.851,93
2013 € 7.444.418,67
2014 € 7.075.933,25
Kommentar
Richter sprechen im Namen des Volkes. Offensichtlich muss sich die Bevölkerung viel mehr in die Gerichtsbarkeit einmischen, damit dieser Satz Wahrheit wird. Wer stumm alles erduldet, fügt unserer Demokratie durch Nichtstun Schaden zu. Die kleine Geste des Gaspreiswiderstandes, das Verbraucherschutzgesetz für sich in Anspruch zu nehmen, führte so manchen bisher unpolitischen Gaskunden an die Wirklichkeit in unserem Staat. Wir unterstützten uns untereinander seit 2004. Zusammen haben wir, eingebunden in den bundesweiten Widerstand, viel erreicht. Die Preiserhöhung von 2004 hielten viele von uns schon in der eigenen Tasche. ...
Widerstand von 10% der Gaskunden lohnte sich!
Der Delmenhorster Rechtsanwalt Kyrulf Petersen mit Kanzlei in Bremen-Walle war unser zentraler Anwalt.